Rechtslage fürs Zungenpiercing?

Question

Meine Eltern sind geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich bin 15 und möchte ein Zungenpiercing. Meine erlaubt es, aber mein Vater nicht. Wie ist die rechtslage?

Beste Antwort:

Deine Eltern sollten dir so lange in den hintern traten bis diese blöden ideen ausfallen.

Antwort von — CCCP —

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Antworten ( 7 )

  1. Avatar
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    2013-04-30T04:08:18+02:00

    Ich würd mir die Frage stellen, ob sich so ein Streit wegen eines Zugenpiercings überhaupt lohnt…ich hab selber eins, aber hab ich auch erst mit 18 machen lassen können und bis dahin hab ichs auch überlebt. Du solltest Dich vielleicht vorwiegend erst mal um Dinge wie Schule/Ausbildung kümmern, dann geht die Zeit bis zum 18. auch schneller rum und wer weiß, ob Du bis dahin überhaupt noch eins haben willst..

  2. Avatar
    0
    2013-04-30T03:15:16+02:00

    Bei allem Verständnis für deine Wünsche – ich würde meinen Kindern auch nicht die Zustimmung geben. Meine hätten warten müssen, bis sie volljährig sind.

    Zum Glück hat sich die Frage bei uns nie gestellt.

    Vielleicht überbrückst du die Wartezeit mit googlen nach negativen Folgen. In der Zunge verlaufen Nervenbahnen, die mit Sicherheit beschädigt werden; außerdem kann das eingesetzte Metall durch den Speichel Material abgeben, das im Körper abgelagert wird. – Mittlerweile lehnen Krankenkassen die dann notwendigen Behandlungen ab, die Kosten trägst du!

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    2013-04-30T02:44:21+02:00

    Du brauchst die Erlaubnis von beiden, da es sich nicht um eine Gelegenheit des Alltags handelt.

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  4. Avatar
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    2013-04-30T01:47:19+02:00

    Zungenpiercings sind hässlich. Kauf dir doch lieber ein leckeres Eis. Da brauchst du nicht mal eine Einverständniserklärung.

  5. Avatar
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    2013-04-30T01:19:21+02:00

    Beim gemeinsamen Sorge-recht brauchst Du wohl eine Einstimmigkeit, vermute ich.

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    2013-04-30T01:17:22+02:00

    Das Vetorecht des gmeinsamen Sorgerechtsinhabers reicht, diesen Schwachsinn zu verhindern.Ersetzt werden kann das nur durch Beschluß des Familiengerichts. Viel Spaß dabei!

  7. Avatar
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    2013-04-30T00:34:12+02:00

    Theoretisch brauchst du nur die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten..
    egal ob verheiratet oder geschieden…

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