Zoll ! Muss ich was nachbezahlen ?

Question

by janlan00/3533884351">Taxi For Gable

Ich habe vor ein paar Wochen was aus Thailand bestellt im Wert von 23,65 € (Piercings,Tunnels,Dehnstäbe und so)..
Vor ein paar Tagen haben ich dann ein Brief bekommen ich soll es mit ner Rechnung und Kontoauszug abholen ! Meine Frage ist ob ich irgentetwas nachzahnlen muss und wenn ja wie viel ungewähr ??
Wär nett wenn ihr mir das sagen könntet !

Beste Antwort:

wird sich höchstwahrscheinlich um die deutsche Mwst in Höhe von 19% handeln die du nachzahlen darfst

Antwort von Jon Lajoie

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Antworten ( 2 )

  1. Avatar
    0
    2014-01-16T05:30:09+01:00

    eventuell 19% USt
    gehe einfach mal zu http://www.zoll.de und lies was dort steht

    oder lese das hier:
    Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EG

    Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer.
    Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
    Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
    Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19 % des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.
    Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. „Vorsteuer“ absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der „Mehrwert“ der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher.

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  2. Avatar
    0
    2014-01-16T04:53:29+01:00

    Habe gelegentlich mal was aus Hong Kong und den USA im Wert von bis zu 50 Euro bestellt. Hab das Trotz Zollkontrolle immer ohne Gebühren mit der Post erhalten. Meine das der Freibetrag mittlerweile sogar bei 120 Euro liegt. Die werden wohl vermuten das der Wert der Sachen höher ist als 23,65€. Daher kann man hier auch nicht sagen wieviel du nachzahlen musst. Würde mal Telefonisch beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen was das soll.

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