Muss die Solidargemeinschaft aller gesetzlich Krankenversicherten dafür eintreten?
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by partywounds
Wenn Menschen durch Schönheits-OPs, Tatoos, Piercings oder
Brandings später gesundheitliche Probleme bekommen und den
Arzt aufsuchen müssen, vielleicht sogar erneute Operationen anstehen,
w e r kommt für diese Kosten auf? Ist das von Fall zu Fall verschieden,
oder gibt es da verbindliche Richtlinien. Ich z.B. würde mich ärgern,
wenn meine KK das bezahlte, aber z.B. Versorgungslücken zwischen
Krankenhausaufenthalt und Reha aus Kostengründen nicht abdeckt.
@piper: Sportverletzungen waren schon immer Anlass zu derartigen
Diskussionen, aber wo sollte man da die Grenze ziehen. Was
das Fahrradfahren mit Selbstverstümmelung zu tun hat, ist mir
allerdings ein Rätsel und entbehrt m.E. jedweder Logik. Da kannst
du das Autofahren ja auch gleich noch dazu nennen und und und…
Danke ALLEN Antwortern und wünsche jetzt schon alles Gute für 2013.
Beste Antwort:
Und was ist, wenn einer beim Fallschirmspringen, Bunjee-Jumping, Windsurfen oder einfach nur Fahrradfahren verunglückt. Muss man ja auch nicht machen. Und was ist mit Leuten, die Lungenkrebs durch Rauchen bekommen, sollen die ihre Behandlung auch selber bezahlen ???
Deshalb ist eine Krankenkasse eine Solidargemeinschaft.
Antwort von ♪♫ Piper ♪♫ das Eumel
Antworten ( 3 )
Deine Meinung ist wohlbegründet, sinnvoll und zeugt
von gerechtem Denken.
Ich unterstütze diese, auch im Sinne demokratischer
Grundwerte.
Was ich für ebenfalls dringend angeraten halte,
das wäre eine eigene Krankenkasse für Nikotiniker
(schon mal auch aus dem Grund, damit die endlich
mit ihren Propagandalügen aufhören, daß sie angeblich
den Staat mit ihren Steuern finanzieren würden).
Es ist ja nun überhaupt nicht sinnvoll und logisch,
daß man sich von den Süchtigen vergasen lassen
und sich seine Gesundheit ruinieren (jährlich
8000 tote Passivraucher!) und denen das auch
noch mitfinanziert!
Nur, wenn Leib und Leben davon abhängt. Wenn zum Beispiel die Fake-Brüste platzen (Silikon), dann ist Gefahr in Verzug und es muss notoperiert werden, bevor das Opfer zum „Abfallprodukt“ wird. Ob dann Regreßansprüche an den Operateur zu stellen sind, ist dann zu prüfen.
Bei Tatoos und Piercings handelt es sich um selbstverantwortete Verstümmelung, Entwertung des eigenen Körpers. Das zählt eher zu Privatvergnügen und muss selbst getragen werden. Sowas ist ja nun nicht lebensnotwendig.
Bevor sich Jemand einer Schönheits-OP unterzieht, sollte evt. eine zusätzliche Zusatzkrankenversicherung abschließen.
Nach dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV) müssen sich GKV-Versicherte an den Behandlungskosten von Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen „in angemessener Höhe“ beteiligen. Damit soll die Solidargemeinschaft von den Folgen solcher Eingriffe „ohne medizinische Indikation“ weitgehend entlastet werden.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/60826
Wer die Kosten der Folgebehandlung bei Kassenpatienten trägt, richtet sich nach Paragraf 52, Absatz 2 SGB V: „Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.“
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/662699/pfusch-piercing-co-zahlt.html