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Chirurgenstahl ist wegen seiner guten Bearbeitungmöglichkeit und den Materialeingenschaften bei Piercingschmuck sehr weit verbreitet. Es hält sich bis heute hartnäckig das Gerücht, er sollte nicht als Erstpiercing eingestzt werden, was jedoch inzwischen nicht mehr der Wahrheit entspricht. Gundlage des Gerücht ist die sog. EU-Nickelverordnung aus dem Jahre 1994, in der der Einsatz EU-weit als Erstpiercing verboten wurde. Nach tiefer gehenden Studien hat sich jedoch die Unbedenklichkeit bestätigt und so wurde Chirurgenstahl 2004 wieder zugelassen.
Chirurgenstahl besteht aus einer Eisenlegierung, die ca. 10-15% Nickel enthält. Das Nickel ist allerdings an die anderen Metalle der Legierung gebunden und löst deshalb keine Allergien aus. Die vom Metall abgegebene Menge liegt unterhalb des zulässigen Grenzwertes und deshalb kann Schmuck aus Chirurgenstahl auch von Menschen mit Nickelallergien getragen werden.
Durch seine Oberflächenbeschaffenheit, kann Chirurgenstahl glänzend poliert werden und wird deshalb optisch oft dem matten Titan bevorzugt. Außerdem wird Chirurgenstahl(316L) in der Medizin für Knochenfixierungsschrauben, Knochenplatten, Drähte, Klammern oder sogar für Herzschrittmacherelektroden verwendet.