<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/" 
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Muss die Solidargemeinschaft aller gesetzlich Krankenversicherten dafür eintreten?	</title>
	<atom:link href="https://piercing-fragen.de/fragen/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://piercing-fragen.de/fragen/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/</link>
	<description>mit Foto Contest, Community und Videos</description>
	<lastBuildDate>Sun, 17 Jan 2021 10:27:44 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Klaus Grinsky		</title>
		<link>https://piercing-fragen.de/fragen/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/comment-page-1/#comment-337027</link>

		<dc:creator><![CDATA[Klaus Grinsky]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 05:46:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://piercing-fragen.de/2014/01/21/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/#comment-337027</guid>

					<description><![CDATA[Deine Meinung ist wohlbegründet, sinnvoll und zeugt
von gerechtem Denken.
Ich unterstütze diese, auch im Sinne demokratischer 
Grundwerte.
Was ich für ebenfalls dringend angeraten halte,
das wäre eine eigene Krankenkasse für Nikotiniker
(schon mal auch aus dem Grund, damit die endlich
mit ihren Propagandalügen aufhören, daß sie angeblich
den Staat mit ihren Steuern finanzieren würden).
Es ist ja nun überhaupt nicht sinnvoll und logisch,
daß man sich von den Süchtigen vergasen lassen 
und sich seine Gesundheit ruinieren (jährlich
8000 tote Passivraucher!) und denen das auch 
noch mitfinanziert!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deine Meinung ist wohlbegründet, sinnvoll und zeugt<br />
von gerechtem Denken.<br />
Ich unterstütze diese, auch im Sinne demokratischer<br />
Grundwerte.<br />
Was ich für ebenfalls dringend angeraten halte,<br />
das wäre eine eigene Krankenkasse für Nikotiniker<br />
(schon mal auch aus dem Grund, damit die endlich<br />
mit ihren Propagandalügen aufhören, daß sie angeblich<br />
den Staat mit ihren Steuern finanzieren würden).<br />
Es ist ja nun überhaupt nicht sinnvoll und logisch,<br />
daß man sich von den Süchtigen vergasen lassen<br />
und sich seine Gesundheit ruinieren (jährlich<br />
8000 tote Passivraucher!) und denen das auch<br />
noch mitfinanziert!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: ZuchtundOrdnung		</title>
		<link>https://piercing-fragen.de/fragen/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/comment-page-1/#comment-337026</link>

		<dc:creator><![CDATA[ZuchtundOrdnung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 05:22:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://piercing-fragen.de/2014/01/21/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/#comment-337026</guid>

					<description><![CDATA[Nur, wenn Leib und Leben davon abhängt. Wenn zum Beispiel die Fake-Brüste platzen (Silikon), dann ist Gefahr in Verzug und es muss notoperiert werden, bevor das Opfer zum &quot;Abfallprodukt&quot; wird. Ob dann Regreßansprüche an den Operateur zu stellen sind, ist dann zu prüfen.

Bei Tatoos und Piercings handelt es sich um selbstverantwortete Verstümmelung, Entwertung des eigenen Körpers. Das zählt eher zu Privatvergnügen und muss selbst getragen werden. Sowas ist ja nun nicht lebensnotwendig.

Bevor sich Jemand einer Schönheits-OP unterzieht, sollte evt. eine zusätzliche Zusatzkrankenversicherung abschließen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur, wenn Leib und Leben davon abhängt. Wenn zum Beispiel die Fake-Brüste platzen (Silikon), dann ist Gefahr in Verzug und es muss notoperiert werden, bevor das Opfer zum &#8222;Abfallprodukt&#8220; wird. Ob dann Regreßansprüche an den Operateur zu stellen sind, ist dann zu prüfen.</p>
<p>Bei Tatoos und Piercings handelt es sich um selbstverantwortete Verstümmelung, Entwertung des eigenen Körpers. Das zählt eher zu Privatvergnügen und muss selbst getragen werden. Sowas ist ja nun nicht lebensnotwendig.</p>
<p>Bevor sich Jemand einer Schönheits-OP unterzieht, sollte evt. eine zusätzliche Zusatzkrankenversicherung abschließen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jürgen NRW		</title>
		<link>https://piercing-fragen.de/fragen/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/comment-page-1/#comment-337025</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jürgen NRW]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 05:01:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://piercing-fragen.de/2014/01/21/muss-die-solidargemeinschaft-aller-gesetzlich-krankenversicherten-dafuer-eintreten/#comment-337025</guid>

					<description><![CDATA[Nach dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV) müssen sich GKV-Versicherte an den Behandlungskosten von Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen „in angemessener Höhe“ beteiligen. Damit soll die Solidargemeinschaft von den Folgen solcher Eingriffe „ohne medizinische Indikation“ weitgehend entlastet werden. 
http://www.aerzteblatt.de/archiv/60826



Wer die Kosten der Folgebehandlung bei Kassenpatienten trägt, richtet sich nach Paragraf 52, Absatz 2 SGB V: &quot;Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.&quot;
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/662699/pfusch-piercing-co-zahlt.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV) müssen sich GKV-Versicherte an den Behandlungskosten von Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen „in angemessener Höhe“ beteiligen. Damit soll die Solidargemeinschaft von den Folgen solcher Eingriffe „ohne medizinische Indikation“ weitgehend entlastet werden.<br />
<a href="http://www.aerzteblatt.de/archiv/60826" rel="nofollow ugc">http://www.aerzteblatt.de/archiv/60826</a></p>
<p>Wer die Kosten der Folgebehandlung bei Kassenpatienten trägt, richtet sich nach Paragraf 52, Absatz 2 SGB V: &#8222;Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.&#8220;<br />
<a href="http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/662699/pfusch-piercing-co-zahlt.html" rel="nofollow ugc">http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/662699/pfusch-piercing-co-zahlt.html</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
